Mit unserer Unterstützung bis zu 50% bei der Einführung von Value. sparen

Hier finden Sie Möglichkeiten, mit denen Sie bis zu 50% bei der Einführung von Value. sparen können.

Value Förderung beantragen

Sofortprogramm Pflege / Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG)

Das Sofortprogramm Pflege und das Gesetz zur Stärkung des Pflegepersonals (PpSG) soll zu erheblichen Verbesserungen im Alltag von Pflegekräften führen, in dem eine bessere Personalausstattung und bessere Arbeitsbedingungen geschaffen werden. Konkret werden Investitionen in Digitalisierung gefördert, um die Pflege zu entlasten.

Wer
Jede ambulante oder stationäre Pflegeeinrichtung hat Anspruch auf Förderung, wenn Pflegekräfte durch die Maßnahme entlastet werden.
Was
Es dürfen alle Kosten, im Rahmen einer digitalen Investition, vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2030 geltend gemacht werden.
Wie
Mit einem ausgefüllten Antrag werden bis zu 40% (höchstens aber 12.000€) der getätigten Digitalisierungsinvestition gefördert.
Wo
Bei der zuständigen Pflegekasse ist der Antrag (inklusive eines Rechnungsbelegs oder Kostenvoranschlags) einzureichen.

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Gesundheit: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/sofortprogramm-pflege.html

Digitalbonus Bayern

Mit dem Digitalbonus werden kleine und mittelständischen Unternehmen in Bayern bei der digitalen Transformation unterstützt, wobei digitale Produkte, Prozesse und Dienstleistungen sowie die IT-Sicherheit im Mittelpunkt der Förderung stehen. Unternehmen erhalten so die Möglichkeit, sich durch Hard- und Software zu digitalisieren.

Wer
Jedes kleine und mittlere Unternehmen mit einer Betriebsstätte in Bayern kann einen Antrag auf Förderung stellen.
Was
Es werden u.a. Maßnahmen gefördert, die zur Einführung oder Verbesserung von Dienstleistungen oder Prozessen durch IKT-Software beitragen. Das Förderprogramm läuft bis zum 31.12.2023.
Wie
Mit einem ausgefüllten Antrag für den Digitalbonus Standard werden bis zu 50% (höchstens 10.000€) einer Maßnahme zu Digitalisierung gefördert.
Wo
Der Antrag ist bei der für Sie zuständigen Bezirksregierung einzureichen. Gleiches gilt für den Verwendungsnachweis.

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie: https://www.digitalbonus.bayern/

Haben Sie Interesse an einem vorgefertigten Förderungsantrag?

Falls Sie an einem von uns vorgefertigten Förderungsantrag interessiert sind oder Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an.

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