Ein steuerfreier Sachbezug ermöglicht es Arbeitgebern, ihren Mitarbeitenden einen geldwerten Vorteil zu bieten, der nicht in Form von Bar- oder Geldzahlungen erfolgt. Dabei wird zwischen steuerbegünstigten und vollständig steuerfreien Sachbezügen unterschieden. Besonders attraktiv ist der monatlich steuerfreie Sachbezug von bis zu 50 Euro sowie der steuerfreie Sachbezug zu persönlichen Anlässen wie Geburtstagen oder Jubiläen.
Nutzen Sie gezielt die steuerlichen Vorteile und fördern Sie die Mitarbeiterbindung – ganz ohne zusätzliche Lohnnebenkosten. Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen, wie Sie den 50-Euro-Sachbezug optimal einsetzen und welche gesetzlichen Rahmenbedingungen für steuerfreie Sachbezüge gelten, inklusive des für dieses Thema relevanten BMF-Schreibens vom 15.03.2022.
50 Euro Sachbezug
Gutscheine, Produkte und Dienstleistungen bleiben als Sachbezüge bis zu 50 Euro im Monat steuer- und sozialversicherungsfrei.
60 Euro Sachbezug
Bei einem persönlichen Anlass - wie Geburtstag oder Hochzeit - sind Aufmerksamkeiten bis 60 Euro steuer- und abgabenfrei.
Steuerfreie Extras
Es gibt einige weitere steuerfreie Extras, etwa in den Bereichen Kinderbetreuung, Essen und Fahrtweg zur Arbeit.
Der steuerfreie Sachbezug ist ein effektives Mittel zur Mitarbeitermotivation, bei dem der volle Wert der Zuwendung ohne Abzüge beim Mitarbeitenden ankommt. Gleichzeitig sparen Arbeitgeber spürbar Lohnnebenkosten.
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Vergleich mit einmaliger Jahresprämie
Regelmäßig vergebene steuerfreie Sachbezüge haben eine deutlich nachhaltigere Motivationswirkung als eine einmalige Jahresprämie. Mitarbeitende erleben Anerkennung unmittelbar und im direkten Zusammenhang mit ihrer Leistung – das steigert das Engagement und die Zielerreichung nachweislich.
Vergleich mit Bruttolohnerhöhung
Ein monatlicher steuerfreier Sachbezug von 50 Euro über ein Jahr bietet den gleichen finanziellen Vorteil für den Mitarbeitenden wie eine Gehaltserhöhung – verursacht für den Arbeitgeber aber rund 720 Euro weniger Kosten pro Jahr und Mitarbeitendem. So lassen sich Mitarbeiterzufriedenheit und Kosteneffizienz ideal verbinden.
Der 60-Euro-Sachbezug für persönliche Anlässe kann mit dem 50-Euro-Sachbezug kombiniert werden.
Eine Beschränkung, wie oft der 60-Euro-Sachbezug für persönliche Anlässe gewährt werden darf, existiert nicht.
Als zusätzliche Dokumentationspflicht muss der Grund für die Gewährung eines 60-Euro-Sachbezugs auf der Lohnsteuerabrechnung angegeben werden.
Firmenjubiläen oder Weihnachtsfeiern fallen nicht unter diese Regelung, weil der jeweilige Anlass nicht als personenbezogen angesehen werden kann.
Die zunehmende Digitalisierung hat auch die Welt der steuerfreien Sachbezüge verändert. Digitale Lösungen wie Prepaid-Karten oder Apps erleichtern die Verwaltung und Nutzung dieser Vorteile.
Wir beantworten Ihre Fragen zu steuerfreien Sachbezügen
Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie, dass wir keine Steuer- oder Rechtsberatung erbringen dürfen und mit dieser Information keine Steuer- oder Rechtsberatung erbracht wird. Es handelt sich lediglich um allgemeine Informationen zur Erläuterung der von uns angebotenen Produkte. Diese Informationen sind auf den jeweiligen Sachverhalt Ihres Unternehmens im Einzelfall anzupassen und aus steuer- und rechtlicher Sicht zu würdigen. Bitte holen Sie eine auf Ihre Umstände zugeschnittene Beratung Ihres Steuer- bzw. Rechtsberaters ein, bevor Sie Entscheidungen, über die sich in Zusammenhang mit unseren Produkten ergebenden Themen, treffen. Es kann keine Haftung übernommen werden.