21. März 2024 - 7 Minuten
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Inhalt
Sind Tankgutscheine 2024 steuerfrei?
Warum steuerfreie Tankgutscheine an Mitarbeiter?
Oft gestellte Fragen
Vorteile Arbeitnehmer
Vorteile Arbeitgeber
Tankgutschein steuerfrei im Unternehmen nutzen - wie funktioniert das?
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Ja, Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern auch 2024 steuerfrei Tankgutscheine zukommen lassen.
Tankgutscheine zählen zu Sachbezügen und können unter bestimmten Voraussetzungen steuer- und sozialabgabefrei in Unternehmen eingesetzt werden. Diese Form der Lohnnebenleistung gilt als freiwillige Zusatzleistung des Arbeitgebers.
Es gibt einige Voraussetzungen, die bei dem Einsatz beachtet werden sollten: Sachbezüge dürfen nicht bar ausgezahlt werden. Seit Anfang 2022 liegt die Freigrenze für Sachzuwendungen (inklusive Tankgutscheinen) bei 50 Euro, zuvor bei 44 Euro. Die gesetzliche Grundlage dieser Änderung liefert §8 Abs.2 S.1 Einkommensteuergesetz (EStG). Bei dem Einsatz mehrerer Sachbezüge innerhalb eines Monats, beispielsweise einem Sachgeschenk und einem Tankgutschein, werden die Kosten addiert. Die Summe darf die Freigrenze von 50 Euro nicht überschreiten, damit die Steuer- und Sozialabgabefreiheit bestehen bleibt.
Wichtig für die Steuer- und Sozialabgabefreiheit ist, dass beim Einsatz von Tankgutscheinen 2024 die, vom Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) vorgeschriebenen Kriterien erfüllt werden:
§ 2 Abs. 1 Nr. 10a ZAG: Gutscheine müssen auf ein beschränktes Netzwerk bezogen sein. Das betrifft beispielsweise Gutscheine von Einzelhandelsketten, Geschäften oder einzelner Tankstellenbetreiber zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen in deren Tankstelle. Zum Beispiel Tankgutscheine von Aral- oder JET-Tankstellen, die ausschließlich beim entsprechenden Betreiber eingelöst werden können.
§ 2 Abs. 1 Nr. 10b ZAG: Gutscheine müssen auf eine begrenzte Produktpalette abzielen, wie z.B. Tankkarten oder Fitnesskarten. Hierunter fallen Tankkarten, die bei mehreren Tankstellen eingelöst und ausschließlich für das Tanken verwendet werden können.
Das Einhalten dieser Regelungen ermöglicht es Arbeitgebern, ihren Mitarbeitern jährlich bis zu 600 € steuerfrei in Form von Tankgutscheinen zukommen zu lassen.
Der Einsatz von Tankgutscheinen ist eine pragmatische Lösung, Mitarbeitern den steuerfreien Sachbezug zukommen zu lassen
Wichtig: Tankbelege sind seit dem 01. Januar 2020 nicht mehr rückwirkend erstattungsfähig! Nachträgliche Kostenerstattungen, wie die von Tankrechnungen, fallen nicht mehr unter den Sachbezug und sind ab dem ersten Euro zu versteuern.
Warum sind steuerfreie Sachbezüge wie z.B. Tankgutscheine eine beliebte Form der Lohnnebenleistung? Tankgutscheine sind eine nützliche Anerkennung für Mitarbeiter, die ein Auto besitzen und ihren Arbeitsweg damit beschreiten. Freiwillige Zusatzleistungen des Arbeitgebers zeigen Wertschätzung und Anerkennung. Sie stärken die Zufriedenheit im Team und damit die Bindung von Mitarbeitern an das eigene Unternehmen.
Tankgutscheine sind unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei, u.a. darf der monatliche Freibetrag von 50 Euro nicht überschritten werden (Gesamtbruttogrenze). Bei der Gewährung von Tankgutscheinen und weiteren Sachgeschenken durch den Arbeitgeber dürfen die Kosten bei der Leistungen in Summe die 50-Euro-Grenze nicht überschreiten.
Gutscheine (auch Tankgutscheine), ohne ersichtliche Befristung, unterliegen einer allgemeinen Verjährungsfrist von drei Jahren. Nach Ablauf dieser Frist ist der Anbieter nicht mehr zur Einlösung oder Erstattung des vermerkten Geldwerts verpflichtet. Diese Drei-Jahres-Gültigkeit entspricht dem allgemeinen zivilrechtlichen Anspruch, sei es aus einem Kauf- oder Dienstvertrag. Trotz dieser Regelung ist es ratsam für konkrete Informationen zu Tankgutscheinen die AGBs der jeweiligen Betreiber zu beachten.
Der Arbeitgeber gewährt dem Mitarbeiter einen steuer- und sozialversicherungsfreien Tankgutschein für das Auftanken seines Autos an einer bestimmten Tankstelle. Diese Freigrenze für Sachbezüge betrug bis Ende 2021 44 Euro und wurde ab 2022 auf 50 Euro angehoben. Aus diesem Grund wird hier mittlerweile vorwiegend vom 50 Euro steuerfreien Tankgutschein gesprochen.
Grundsätzlich können Arbeitgeber selbst entscheiden, in welcher Höhe der Tankgutschein für Mitarbeiter ausfallen soll. Damit dieser jedoch steuer- und sozialabgabefrei bleibt, darf er die 50-Euro-Freigrenze monatlich nicht überschreiten. Liegt der Betrag des Tankgutscheins über der 50-Euro-Freigrenze, besteht die Möglichkeit als Arbeitgeber, den Gutschein als Sachzuwendung nach § 37b EstG abzurechnen.
Nein, Tankgutscheine vom Arbeitgeber sind für Arbeitnehmer kostenfrei. Steuerfreie Sachbezüge in Form von Tankgutscheinen müssen zusätzlich zum Gehalt erfolgen und dürfen aus diesem Grund nicht als Entgeltumwandlung oder Arbeitslohn ausgezahlt werden. Der Tankgutschein ist eine Zusatzleistung des Arbeitgebers, weshalb auf den Arbeitnehmer keinerlei Kosten zukommen. Im Vergleich zeigt sich, dass monatliche Sachleistungen von 50 Euro den Arbeitnehmern netto oft mehr Vorteile bringen als eine Gehaltserhöhung von 60 Euro.
Damit der Tankgutschein steuer- und abgabenfrei bleibt, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, u.a. darf der Betrag die Sachbezugsgrenze von 50 Euro monatlich nicht überschreiten. Bei Kombination mit anderen Sachbezügen wie z.B. Firmenfitness darf der Gesamtbetrag die oben erklärte Freigrenze von 50 Euro nicht überschreiten.
Ein Tankgutschein, der die steuerliche Freigrenze von monatlich 50 Euro einhält, wird nach SKR 03 auf dem Konto 4140 “Freiwillige soziale Aufwendungen, lohnsteuerfrei” gebucht.
Steuerfreie Tankgutscheine sind eine pragmatische Win-win-Situation für Arbeitgeber und Arbeitnehmer: Als steuerfreier Mehrwert sind Tankkarten eine beliebte Lohnnebenleistung
Finanzielle Entlastung
Steuerfreie Tankgutscheine bieten Mitarbeitern eine finanzielle Entlastung. Besonders für Arbeitnehmer, die ihr Auto viel nutzen, bieten diese Gutscheine erhebliche finanzielle Vorteile durch die reduzierten Ausgaben für Treibstoff. Diese Zusatzleistung, ohne steuerliche Abzüge, führt letztendlich also zu einem höheren Nettoeinkommen.
Flexible Nutzung
Tankgutscheine können für Arbeitswege oder auch private Fahrten genutzt werden. Insbesondere für Mitarbeiter, die beruflich viel unterwegs sind, lange Arbeitswege haben oder privat oft ihr Auto nutzen, ist der Tankgutschein eine echte Erleichterung.
Zusätzliche Leistungen ohne Kosten
Mitarbeiter profitieren von steuerfreien Tankgutscheinen vom Arbeitgeber, ohne dass zusätzliche Kosten auf sie zukommen.
Motivation
Zusatzleistungen wie steuerfreie Tankgutscheine steigern kurzfristig die Motivation. Arbeitgeber nutzen sie gerne als Aufmerksamkeit, die zum Gefühl von Anerkennung und Wertschätzung beiträgt, was wiederum die Zufriedenheit im Team verstärkt.
Mitarbeitermotivation und -bindung
Tankgutscheine als steuerfreier Zusatzleistung für Mitarbeiter stärken die Zufriedenheit, Motivation und damit Bindung von Mitarbeitern an das eigene Unternehmen.
Lohnnebenkosten
Steuerfreie Tankgutscheine stellen eine kosteneffiziente Möglichkeit für Arbeitgeber dar, zusätzliche Leistungen anzubieten, ohne dass dies zu erhöhten Lohnnebenkosten führt.
Einsparung im Vergleich zur einmaligen Jahresprämie: Einsparung hier berechnen
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Attraktivität als Arbeitgeber
Die Bereitstellung von steuerfreien Tankgutscheinen als Zusatzleistung neben dem Lohn führt dazu, dass ein Unternehmen als attraktiver Arbeitgeber wahrgenommen wird. Dies kann insbesondere in Branchen mit intensivem Wettbewerb um qualifizierte Mitarbeiter von Vorteil sein.
Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, wie Unternehmen Tankgutscheine als Mitarbeiterprämie einsetzen. Eine Möglichkeit ist der direkte Kauf von Tankgutscheinen bei Tankstellen. Darüber hinaus gibt es Benefit-Anbieter, die den Einsatz von steuerfreien Tankgutscheinen erleichtern und die Verwaltung für Unternehmen übernehmen. Einige dieser Anbieter ermöglichen eine Kombination mit anderen Mitarbeiterprämien, wie z.B. anderen Gutscheinen, Mitgliedschaften, Vergünstigungen oder Freitagen.
Arbeitgeber können steuerfreie Sachbezüge innerhalb der 50-Euro-Freigrenze pro Monat an ihre Mitarbeiter auszahlen. Zusätzlich können zu speziellen Anlässen wie Geburtstagen oder Jubiläen weitere 60 Euro steuerfrei vergeben werden. Der Tankgutschein ist ein sehr beliebtes Mittel für die Nutzung steuerfreier Sachbezüge und den Einsatz von Zusatzleistungen.
Wichtig: Seit dem 1.1.2022 gelten als Sachbezug ausschließlich Gutscheinkarten, die nur zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen berechtigen. Gutscheinkarten müssen zudem zwingend auch Kriterien des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) erfüllen. Weitere Fragen rund um das Thema steuerfreie Sachbezüge beantworten wir in unseren FAQs.
Die ausschließliche Nutzung von Tankgutscheinen als Zusatzleistung des Arbeitgebers hat auch Kehrseiten. Tankgutscheine sprechen nicht alle Mitarbeiter an und sind aus nachhaltiger Sicht nicht unbedingt die Wahl Nummer 1. Arbeitgeber haben mit der Value App die Möglichkeit, Mitarbeitern, neben Tankgutscheinen viele weitere attraktive Gutscheine sowie unterschiedliche Prämien und Benefits zusätzlich zum Lohn zukommen zu lassen. Value ermöglicht es Arbeitgebern auf intuitivem Weg, Wertschätzung zu bestimmten Anlässen und Anerkennung für Mitarbeiterleistung zu zeigen und gleichzeitig steuerfreie Sachbezüge zu nutzen.
Neben monetären Ansätzen ist auch die Kommunikation ein wichtiger Aspekt von Wertschätzung. Dieser fehlt bei Tankgutscheinen – bei Value jedoch nicht. Value ermöglicht es, Mitarbeiterprämien mit individuellen Nachrichten vom Arbeitgeber zu kombinieren.
Mithilfe von Value, als digitaler Lösung, werden Führungskräfte merkbar entlastet. Die vereinfachte Abwicklung und Verwaltung der Prämienausgabe und die Einhaltung steuerfreier Sachbezugsgrenzen sind lediglich zwei von vielen Value-Aspekten, die Unternehmen unterstützen.
Unsere Expertin führt Sie in einer kostenlosen, auf Ihre Geschäftsanforderungen zugeschnittenen Demo durch die Plattform.
Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie, dass wir keine Steuer- oder Rechtsberatung erbringen dürfen und mit dieser Information keine Steuer- oder Rechtsberatung erbracht wird. Es handelt sich lediglich um allgemeine Informationen zur Erläuterung der von uns angebotenen Produkte. Diese Informationen sind auf den jeweiligen Sachverhalt Ihres Unternehmens im Einzelfall anzupassen und aus steuer- und rechtlicher Sicht zu würdigen. Bitte holen Sie eine auf Ihre Umstände zugeschnittene Beratung Ihres Steuer- bzw. Rechtsberaters ein, bevor Sie Entscheidungen, über die sich in Zusammenhang mit unseren Produkten ergebenden Themen, treffen. Es kann keine Haftung übernommen werden
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