Mehr Klarheit beim 50-Euro-Sachbezug

Steuerfreie Sachbezüge mit Amazon?

Amazon Gutschein Checklist

Wir werden oft von Kunden und Interessenten gefragt, ob wir auch Amazon in der ValueApp als Gutschein anbieten können. Wieso Amazon-Gutscheine (aus unserer Sicht) nicht als rechtskonforme Sachzuwendungen eingestuft werden können und welche sicheren Alternativen laut § 8 Abs. 2 S. 11 des Einkommensteuergesetzes (EStG) möglich sind, werden in diesem Blog-Beitrag aufgezeigt.

In unserem letzten Blog-Beitrag zu den Auswirkungen des BMF-Schreibens vom 13.04.2021 wurde neben den Änderungen der Sachbezugseigenschaft zum 01.01.2022 die grundlegenden Regelungen für Sachbezüge aufgezeigt. Amazon berechtigt mit seinem Gutschein ausschließlich den Bezug von Waren oder Dienstleistungen, was erst einmal in Ordnung scheint. Seit dem Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes 2019 wird bereits argumentiert, dass Gutscheine nur noch im Inland verwendet werden dürfen, um als Sachbezug gelten zu können. Dies kann bei Amazon nicht gewährleistet werden, da auch Waren aus dem Ausland bezogen werden können.

Hinzu kommen nun die Neuregelungen des Bundesfinanzministeriums mit dem BMF-Schreiben vom 13.04.2021, die einige Änderungen des Jahressteuergesetz 2019 klarstellen und konkretisieren. Ab dem 01.01.2022 müssen Gutscheine und Geldkarten unter lohn- und einkommensteuerlicher Auslegung die Kriterien des § 2 Abs. 1 Nr. 10 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) erfüllen, wodurch die folgenden drei verschiedenen Kategorien erlaubt sind:

  1. Limitierte Netze (§ 2 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. a ZAG)

  2. Limitierte Produktpalette (§ 2 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b ZAG)

  3. Instrumente zu steuerlichen und sozialen Zwecken (§ 2 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. c ZAG)

Insbesondere limitierte Netze (Punkt 1) können bei Amazon nicht gewährleistet werden. Gutscheine eines Online-Händlers, die ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen aus seiner eigenen Produktpalette (Verkauf und Versand durch den Online-Händler) berechtigen, werden zwar als Sachbezug angesehen, nicht jedoch, wenn sie auch für Produkte von Fremdanbietern (bspw. über einen Marketplace) einlösbar sind. Da Amazon Produkte von Fremdanbietern über den Amazon Marketplace anbietet und Amazon-Gutscheine zur Bezahlung solcher Produkte genutzt werden können, sind wir der Meinung, dass die Anforderungen an Sachbezüge nicht erfüllt sind.

Auch eine limitierte Produktpalette (Punkt 2) scheint bei Amazon nicht gegeben zu sein, da Gutscheine lediglich als Sachbezug gelten, wenn ausschließlich Waren oder Dienstleistungen aus einer sehr begrenzten Waren- oder Dienstleistungspalette bezogen werden. Da bei Amazon nahezu alle Arten von Waren und Dienstleistungen bezogen werden können, ist auch dieser Punkt nicht erfüllt.

Das Schaubild fasst die Punkte, die für die Kategorisierung von Amazon-Gutschein als Sachbezug sowie die Punkte, die dagegen sprechen, zusammen:

Letztendlich spricht aus unserer Sicht vieles dagegen, dass Amazon-Gutscheine als rechtskonforme Sachbezüge eingestuft werden können. Ein Gespräch mit Ihrem Steuerberater sollte dazu Klarheit bringen. Wenn Sie rechtssichere Lösungen nutzen möchten, informieren Sie sich über Value und kontaktieren Sie uns.

*Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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