Mehr Klarheit beim 50-Euro-Sachbezug

Steuerfreie Sachbezüge mit Amazon Gutscheinen.

Amazon Gutschein Checklist

Wir werden oft von Kunden und Interessenten gefragt, ob wir auch Amazon in der ValueApp als Gutschein anbieten können. Bisher war der Amazon Gutschein aus unserer Sicht keine rechtskonforme Sachzuwendung.

In unserem Blog-Beitrag zu den Auswirkungen des BMF-Schreibens wurden neben den Änderungen der Sachbezugseigenschaft die grundlegenden Regelungen für Sachbezüge aufgezeigt, die auch 2024 noch gelten. Amazon berechtigt mit seinem Gutschein ausschließlich den Bezug von Waren oder Dienstleistungen, was erst einmal in Ordnung scheint. Seit dem Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes 2019 wird bereits argumentiert, dass Gutscheine nur noch im Inland verwendet werden dürfen, um als Sachbezug gelten zu können. Dies kann bei der Amazon.de Geschenkkarte nicht gewährleistet werden, da auch Waren aus dem Ausland bezogen werden können.

Hinzu kommen die Regelungen des Bundesfinanzministeriums mit dem BMF-Schreiben vom 13.04.2021, die einige Änderungen des Jahressteuergesetz klarstellen und konkretisieren. Seit dem 01.01.2022 müssen Gutscheine und Geldkarten unter lohn- und einkommensteuerlicher Auslegung die Kriterien des § 2 Abs. 1 Nr. 10 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) erfüllen, wodurch die folgenden drei verschiedenen Kategorien erlaubt sind:

  1. Limitierte Netze (§ 2 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. a ZAG)

  2. Limitierte Produktpalette (§ 2 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b ZAG)

  3. Instrumente zu steuerlichen und sozialen Zwecken (§ 2 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. c ZAG)

Im Bezug auf limitierte Netze besagt das BMF Schreiben vom 15.03.2022, dass Gutscheine eines Online-Händlers, die ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen aus seiner eigenen Produktpalette (Verkauf und Versand durch den Online-Händler) berechtigen, zwar als Sachbezug angesehen werden, nicht jedoch, wenn sie auch für Produkte von Fremdanbietern (bspw. über einen Marketplace) einlösbar sind.

Das Schaubild fasst die Punkte, die für die Kategorisierung von Amazon-Gutschein als Sachbezug sowie die Punkte, die dagegen sprechen, zusammen:

Letztendlich spricht aus unserer Sicht vieles dagegen, dass Amazon-Gutscheine als rechtskonforme Sachbezüge eingestuft werden können. Ein Gespräch mit Ihrem Steuerberater sollte dazu Klarheit bringen.

Wenn Sie andere rechtssichere Sachbezüge im Unternehmen einsetzen möchten oder mehr zum Einsatz von Amazon-Gutscheinen erfahren möchten kontaktieren Sie uns gerne.

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