Vergleich Mitarbeiter-App vs. Prepaid-Kreditkarte Sachbezug Kreditkarte 2.0: App für steuerfreie Sachzuwendungen

Der Klassiker unter den steuerfreien Sachbezügen ist die aufladbare Prepaid-Kreditkarte, die von einigen Unternehmen wie Edenred oder Sodexo angeboten wird. Diese bietet bis dato Mitarbeitern eine komfortable Möglichkeit, erhaltene steuerfreie Zuwendungen in eine Vielzahl beteiligter Geschäfte einzulösen. Die Digitalisierung sowie rechtliche Veränderungen machen jedoch auch in diesem Bereich keinen Halt. Wieso dies steuerfreie Kreditkarten zunehmend unattraktiv werden lässt, zeigt folgender Beitrag auf.

Sachbezug Kreditkarte vs Mitarbeiter App

Die Digitalisierung schreitet in allen Branchen und Bereichen unseres Lebens voran. Auch die Anwendung steuerfreier Sachbezüge wird durch innovative Lösungen wie Value digitalisiert. Oft genannte Vorteile der Digitalisierung sind einfache, vernetzte Prozesse und daraus resultierende Kosteneinsparungen. Bei steuerfreien Sachzuwendungen sind diese Entwicklungen ebenso sichtbar. Während bei traditionellen Lösungen noch physische Karten bestellt und ausgegeben werden müssen, kann bei einer App-Lösung wie Value ohne physische Bestandteile der Sachbezug in einem Unternehmen eingeführt werden, was verschiedene Vorteile mit sich bringt.

Die Kreditkarte mit aufwendigen analogen Prozessen

Durch den Wegfall einer physischen Karte kann bei der Einführung einer App auf vorgelagerte und kostspielige Schritte verzichtet werden. Logistische Prozesse, wie der Versand und die Verteilung von Prepaid-Karten an Mitarbeiter, fallen weg. Eine App hingegen kann mit wenigen Mausklicks, wie beispielsweise im Manager-Dashboard von Value, individuell eingerichtet und Einladungen via E-Mail an Mitarbeiter versendet werden. Der vereinfachte Prozess und Wegfall physischer Bestandteile spiegeln sich auch in einem geringeren Preis wider.

Personalisierung mit Unternehmenslogo

Eine schöne Eigenschaft von Kreditkarten ist die Möglichkeit, diese mit einem Unternehmens-Logo zu versehen. Dies kann die Bindung zwischen Mitarbeiter und Unternehmen stärken und zur Mitarbeiterbindung positiv beitragen. Diese Möglichkeit bietet grundsätzlich auch eine App. So lässt sich beispielsweise in der Value-App das Unternehmenslogo implementieren. Damit ist beim Öffnen der App der Arbeitgeber stets präsent, was wiederum die Bindung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer stärkt.

Der Schlüssel einer App: Kommunikation

Ein großer Vorteil, den Kreditkarten nicht bieten können, ist die Möglichkeit, der Kommunikation. Ein wichtiger Bestandteil bei Themen wie Mitarbeiterzufriedenheit, Mitarbeiterbindung oder Mitarbeitermotivation ist nachgewiesenermaßen Feedback. Ohne Feedback und einer Information an den Mitarbeiter, wieso beispielsweise eine Leistung belohnt wird, fällt der positive Effekt eines Bonus deutlich geringer aus. Durch eine App kann dieser Effekt genutzt werden. Darüber hinaus werden Mitarbeiter wiederum stärker miteingebunden, indem sie die Möglichkeit haben, eine Nachricht, beispielsweise an den Vorgesetzten, zu versenden. Dadurch, dass sich der Mitarbeiter einbringt und „gesehen wird“, wird das Selbstbewusstsein und die Motivation weiter erhöht.

Zeitersparnis durch Automatisierung

Doch nicht nur der Start mit einer App ist einfacher: Händische Aufladeprozesse werden durch smarte, automatisierte Prozesse ersetzt. Dies reduziert nicht nur die Fehleranfälligkeit, sondern vereinfacht und beschleunigt zudem interne Abläufe enorm. Durch verschiedene Schnittstellen und beispielsweise der Möglichkeit, Geburts- und Eintrittsdatum des jeweiligen Mitarbeiters zu hinterlegen, können Aufladungen zu Geburtstagen, Mitarbeiterjubiläen und weiteren Anlässen automatisch durchgeführt werden.

Einschränkungen der Sachbezugs-Kreditkarte 2022

Hinzu kommen aktuelle gesetzliche Änderungen, die bereits in unseren beiden Blog-Beiträgen zu den Auswirkungen des BMF-Schreibens vom 13.04.2021 und zum neuen 50-Euro-Sachbezug erläutert wurden.

Die Änderungen stärken die Position von Anbietern von Gutscheinen deutlich und schränken die bislang relativ frei nutzbare Kreditkarten-Anbieter steuerfreier Sachbezüge stark ein. Da Kreditkarten im Inland aufgrund der sehr breiten Einlösemöglichkeiten bis dato quasi als gültiges gesetzliches Zahlungsmittel angesehen werden können, lassen sich diese mit der Gesetzesänderung ohne Anpassungen statt als Sachbezug eher als Geldleistung nach § 8 Abs. 1 S. 1 und S. 2 EStG ansehen.

Aufgrund dieser Regelung haben bereits einige Anbieter von Sachbezug Kreditkarten ihr Portfolio umgestellt und bieten ab 2022 Prepaid-Kreditkarten an, die nach Region oder Produktsparte eingegrenzt sind oder steigen ebenfalls auf Gutscheine um.

Da in Value verschiedene Markengutscheine zur Auswahl stehen, die die rechtlichen Anforderungen berücksichtigen und beispielsweise jeweils an sich bereits ein limitiertes Netz oder eine limitierte Produktpalette beinhalten, ändert sich für Kunden von Value künftig nichts. Wichtig zu erwähnen ist hierbei, dass Anbieter von Marktplätzen, wie beispielsweise der Amazon-Gutschein, aktuell nicht als steuerfreier Gehaltszuschuss einzuordnen sind und daher nicht angeboten werden können.

Zusammenfassend bieten Apps und insbesondere Value nicht nur die Vorteile eines digitalen Produkts, sondern zeigen darüber hinaus auf, wie die aktuellen Gesetzesänderungen in einer rechtssicheren und zukunftsorientierten Lösung umgesetzt werden können.

Checkliste Prepaid-Kreditkarte vs Mitarbeiter-App

Wichtiger Hinweis: Liotec erbringt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Bei Fragen zu dem Einsatz steuerfreier Sachzuwendungen konsultieren Sie Ihre Rechts- und Steuerberatung.

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